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BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung - Arbeitszeitgesetz jetzt flexibilisieren!

Am Wochenende hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidungsgründe seines jüngsten Beschlusses zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Damit haben Unternehmen jetzt weitere Anhaltspunkte dafür, wie die aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) abgeleitete Pflicht des Arbeitgebers, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, umzusetzen ist. Auch nach dieser Grundsatzentscheidung bleiben allerdings noch zahlreiche Fragen offen.

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