2G-Pflicht ab Warnstufe "orange" in Gastronomie
Die Landesregierung hat heute neue Corona-Regeln verkündet und die entsprechend überarbeitete Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Demnach dürfen Innenbereiche von Restaurants, Theatern, Kinos, Museen oder auch Schwimmbäder und Fitness-Centern nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Dieses 2G-Modell gilt in Regionen mit der Warnstufe “Orange”, die aber früher als bislang in Kraft tritt. Die zugrunde liegende Corona-Warnampel wurde verschärft.