DEHOGA-News

2G-Pflicht ab Warnstufe "orange" in Gastronomie

2G-Pflicht ab Warnstufe "orange" in Gastronomie

Die Landesregierung hat heute neue Corona-Regeln verkündet und die entsprechend überarbeitete Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Demnach dürfen Innenbereiche von Restaurants, Theatern, Kinos, Museen oder auch Schwimmbäder und Fitness-Centern nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Dieses 2G-Modell gilt in Regionen mit der Warnstufe “Orange”, die aber früher als bislang in Kraft tritt. Die zugrunde liegende Corona-Warnampel wurde verschärft.

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Videokonferenz mit der Staatskanzlei zur Verschärfung der Verordnungslage

In einer für heute (11.11.2021) kurzfristig einberufenen Video-Konferenz des Chefs der Staatskanzlei (CdS), Dr. Heiko Geue, ist uns erläutert worden, dass morgen das Kabinett eine Änderung der Corona-Landesverordnung auf den Weg bringen wird. Dieses wird laut der Staatskanzlei vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Fallzahlen notwendig. Seitens des DEHOGA MV hat unser Präsident Lars Schwarz teilgenommen.

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Verlängerung der Bezugsdauer und des erleichterten Zugangs für das Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022

Der DEHOGA hatte die weitere Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld seit Wochen angemahnt und insbesondere nochmals jüngst den Koalitionären aufgezeigt, weshalb diese unbedingt notwendig ist. Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

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DEHOGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage im Oktober - Licht und Schatten im Gastgewerbe - Verlängerung der Überbrückungshilfen notwendig

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern ringt weiter mit den Folgen der Corona-Krise. Von Normalumsätzen ist die Branche noch weit entfernt. Bezogen auf das Gesamtjahr liegt das von Januar bis Oktober aufgelaufene Minus in der Branche im Nordosten Deutschlands bei durchschnittlich 20 Prozent gegenüber 2019. Mit Blick auf die aktuelle Lage fordern wir neben der jüngst angekündigten Verlängerung der Kurzarbeiterregelung auch eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen bis zum 31. März 2021.

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Verlängerung der Bezugsdauer und des erleichterten Zugangs für das Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022

Der DEHOGA hatte die weitere Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld seit Wochen angemahnt und insbesondere nochmals jüngst den Koalitionären aufgezeigt, weshalb diese unbedingt notwendig ist. In dieser Woche hat das Bundesarbeitsministerium nunmehr einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

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