Arbeitszeitgesetz ergebnisoffen diskutieren

„Die Aufregung der SPD-Fraktion zur Öffnung des Arbeitszeitgesetzes kann ich nicht verstehen. Die eigene Bundesministerin ist da schon ein ganzes Stück weiter. Denn im November 2016 kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine wissenschaftlich begleitete Experimentierphase zur Öffnung des Arbeitszeitgesetzes an, die wenig später im Hinblick auf Kriterien für den Auswahlprozess zu den teilnehmenden Unternehmen konkretisiert wurde. Es ist nur logisch, dass sich an die Sammlung von Erfahrungswerten eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes anschließen muss.

Statt sich über Arbeitgebervorschläge zum Arbeitszeitgesetz zu echauffieren schlage ich eine sachliche Diskussion über die wissenschaftlich begleitete Experimentierphase vor. Hier sollte es darum gehen, Handlungsempfehlungen aus möglichst auf breiter Basis gesammelten Erfahrungswerten zusammenzutragen. Die sind aber nur möglich, wenn einzig das Einverständnis des Arbeitnehmers Kriterium für die Teilnahme an dem Modellvorhaben ist. Gerade für die kleinteilig strukturierte Unternehmenslandschaft sind zusätzliche Teilnahmehürden kaum zu erfüllen.

Die Klagen über die bürokratischen Hürden des Arbeitszeitgesetzes sollten wir etwas ernster nehmen. Es ist doch etwas realitätsfremd, in Zeiten des digitalen Wandels auf der Festlegung von täglichen Höchstarbeitszeiten zu bestehen. Dabei geht es nicht wie von der SPD suggeriert um eine Verlängerung der tariflichen Arbeitszeit, sondern um eine Umstellung der täglichen auf die wöchentliche Arbeitszeit. Wir reden also ausschließlich über Flexibilisierung. Ich bin mir sicher, dass Hürden perspektivisch abgebaut werden. Wer länger arbeiten will, sollte das auch dürfen. Davon können auch Arbeitnehmer profitieren, deswegen sollten hier keine falschen Ängste geschürt werden.“

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