DEHOGA MV-Fördermitglied E.ON informiert – Die Energiewende schreitet voran

Wer hat die Einführung intelligenter Messsysteme/ digitaler Zähler entschieden?

Bereits seit September 2016 ist die Einführung von intelligenten Zählern gesetzlich geregelt.

Noch genauer gesagt, handelt es sich hier um eine Vorgabe der Europäischen Union, die Energieeffizienz deutlich zu steigern. Eine entsprechende EU-Richtlinie fordert dabei die Einführung intelligenter Zähler bis 2020. (Quelle: EU-Richtlinie 2009/72/EG) Die deutsche Umsetzung dazu "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende inkl. Messstellenbetriebsgesetz – kurz MsbG" ist  am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Welche digitalen Zähler gibt es?

Umgangssprachlich werden die neuen intelligenten/ digitalen Zähler oft Smart Meter genannt. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird allerdings zwischen zwei technischen Ausstattungen unterschieden:

  • Moderne Messeinrichtung (mMe) nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der ein digitales Display besitzt und die Wochen-, Monats- und Jahresverbräuche anzeigt. Die Ablesung des Zählers erfolgt wie gewohnt Vorort.

  • Intelligentes Messsystem (iMSys) nach  Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):

Wird eine moderne Messeinrichtung mit einer Kommunikationseinheit („Gateway“) aufgerüstet, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Damit ist eine Fernauslesung und Visualisierung der Verbrauchsdaten Online möglich. Eine Ablesung des Zählers Vorort ist dann nicht mehr notwendig.

Für wen sind die neuen intelligenten Zähler?

Standardmäßig bekommt jeder Stromkunde eine moderne Messeinrichtung. Ob Ihr Zähler zu einem intelligenten Messsystem erweitert wird, ist gesetzlich geregelt und unter anderem von folgenden Kriterien abhängig:

  • Bezug/Verbrauch > 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr - ab 2020
  • Bezug/Verbrauch > 10.000 kWh/Jahr - ab 2017
  • Einspeiseanlagen > 7 bis 100 kW - ab 2017
  • Einspeiseanlagen > 100 kW - ab 2020
  • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen - ab 2017

* Die deutschlandweite Umrüstung erfolgt innerhalb des Zeitraumes von 2017 bis 2032

In der unteren Abbildung finden Sie alle aktuellen betroffenen Kundengruppen und deren Umrüstungszeiträume.

Zwei Wege zu einem digitalen Zähler:

  • Sie entscheiden sich vorab für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) Ihrer Wahl
  • Sie warten ab, bis Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB - in der Regel Ihr bisheriger Netzbetreiber) Sie anschreibt und den Umbau bei Ihnen vornimmt.

Gibt es die Möglichkeit den intelligenten Zähler wieder zu wechseln?

Nein, der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein eingebautes intelligentes Messsystem (iMSys) nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen (mMe) ersetzt werden dürfen.

Was kostet dieser ganze Zählerwechsel?

Das Messstellenbetriebsgesetz legt bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb durch grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) fest. Die Preisobergrenzen sind dabei je nach Jahresverbrauch oder Einspeiseleistung gestaffelt.

Wie sieht so ein neuer digitaler Zähler aus?

In der Abbildung ist ein intelligentes Messsystem mit einem Gateway für Datenübertragung dar-gestellt. Bei einem modernen Zähler ist dies ohne einen unter 3.) Kommunikationsmodul/ Gateway ausgestattet. Die Abbildung dient nur zu Darstellung und Erklärung.

Informationen zum Gesetz und Inkrafttreten finden Sie auch auf der Internetseite http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/701/70189.html

(Quelle: dipbt-bundestag)

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