Kein Freibrief für Bettensteuern!

Bundesfinanzhof weist Revisionen zu den Bettensteuern in Bremen und Hamburg zurück

Das Gericht hat die Klagen der Hoteliers aus Hamburg und Bremen gegen die Gesetze zur Erhebung so genannter Citytaxen abgewiesen. Die Entscheidungsgründe werden voraussichtlich erst im September vorliegen. In beiden Städten wurden Verfahren vom DEHOGA Bundesverband sowie vom Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt.

„Die Entscheidungen sind für uns nur schwer nachvollziehbar. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche kann nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen. Bettensteuern sind investitionshemmend, beschäftigungsfeindlich und gehen zu Lasten der gesamten deutschen Tourismuswirtschaft“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

DEHOGA und IHA haben weiterhin erhebliche rechtliche Bedenken. „Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äußerten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden“, warnt der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen. Auch die Bagatellisierung der Bettensteuern ärgert ihn. „Wenn die Höhe der Bettensteuern im Einzelfall sogar die Höhe der Mehrwertsteuer übersteigt, kann von Bagatellsteuern keine Rede sein.“

Fakt ist, Bettensteuern bedeuten ein Mehr an Bürokratie sowie einen höheren finanziellen Aufwand für Gäste und Hotels. Sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen, werden die Verbände diese sorgfältig und umfassend prüfen. Einen möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe halten sich die Verbände ausdrücklich offen.

Hier im Land werden Übernachtungssteuern gegenwärtig in Schwerin und Wismar erhoben. Welche Auswirkungen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes auf die Verfahren in der Landeshauptstadt und das angestrebte Verfahren in Wismar haben bleibt abzuwarten. Wir werden Sie natürlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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