Künstlersozialabgabe

Abgabesatz könnte 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent sinken

Derzeit beträgt der Abgabesatz 5,2 Prozent. Laut Nahles sei die Absenkung insbesondere durch die verstärkten Prüfungen der Abgabepflicht durch die Deutsche Rentenversicherung möglich: Die Zahl der Auftraggeber, die mittlerweile die Künstlersozialabgabe abführen, sei um 20 Prozent gestiegen. Auf diesem Weg seien die angepeilten Mehreinnahmen von gut 30 Millionen Euro im Jahr 2015 erreicht worden und auch für 2016 sehe es gut aus. Die endgültige Entscheidung über den Abgabesatz für 2017 erfolgt bis zum 30. September 2016.

Der DEHOGA ist weiterhin der Auffassung, dass die Künstlersozialversicherung – völlig unabhängig von der erfreulichen aktuellen Senkung des Abgabesatzes – grundsätzlich reformiert werden muss. Es ist nicht einzusehen, warum Künstler, Journalisten und sogar Webdesigner, Graphiker und Werbefotografen gegenüber anderen selbständigen Unternehmern in der Sozialversicherung privilegiert werden. Zahlreiche Details der Künstlersozialkasse wie die Abgabepflicht für nicht Versicherte oder für große Personengesellschaften mit zahlreichen Angestellten sind vollkommen sachwidrig. Leider ist in diesem Thema jedoch keinerlei politische Bewegung zu verzeichnen.

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