Neue EU-weite Datenschutzbestimmungen: Was Gastronomen wissen und beachten müssen

DEHOGA informiert über aktuelle Anforderungen // Für Mitglieder kostenloser Download der neuen Publikation zum Datenschutz im DEHOGA-Shop

Betroffen von den neuen Datenschutzbestimmungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Hilfe von Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen verarbeiten. Aber auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten in Restaurants können die neuen Bestimmungen relevant sein, wenn diese beispielsweise mit Reservierungsbüchern arbeiten.

Bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen drohen massive Bußgelder. Im Falle einer Kontrolle muss ein Unternehmen stets nachweisen, dass alle relevanten Prozesse datenschutzkonform ablaufen. „Wir raten daher allen gastronomischen Betrieben dringend dazu, sich mit den neuen Datenschutzregelungen auseinanderzusetzen“, betont Präsident Guido Zöllick und verweist auf die neue DEHOGA Publikation.

Die Publikation Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss steht DEHOGA-Mitgliedern ab sofort im Shop (unter www.dehoga-shop.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung, Nicht-Mitglieder zahlen dafür 9,90 Euro.

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