Neue Förderrichtlinie MobiPro EU!

The job of my life!

Bereits mehrfach hatte der DEHOGA MV über das Hin und Her bei der Förderung im Rahmen des Programms MobiPro-EU informiert. Nunmehr ist zu berichten, dass die Neuaufstellung des Sonderprogramms MobiPro-EU erfolgt ist. In der Anlage befinden sich die für die Förderung ab dem nächsten Jahr geltenden Bestimmungen.

Die neuen Fördergrundsätze beinhalten zwei grundlegende Neuerungen. Das Programm wird künftig im Wege der Projektförderung durchgeführt. Zudem steht es nur noch ausbildungsinteressierten Jugendlichen und nicht mehr Fachkräften aus dem EU-Ausland offen. Im Ausbildungsjahr 2015 sollen deutschlandweit und branchenübergreifend rund 2.000 junge Menschen darüber eine Ausbildung beginnen können. Das ist deutlich weniger als in 2014. Förderungen, die in den Jahren 2013 und 2014 begonnen haben, bleiben von den Änderungen unberührt.

Folgende Änderungen ergeben sich im Einzelnen durch die neuen Fördergrundsätze:

1. Umstellung von Individual- auf Projektförderung

  • Projektträger bewerben sich für die Programmteilnahme und werden
  • im Rahmen eines strukturierten Verfahrens ausgewählt.
  • Einführung klarer Kommunikationsstrukturen: Es wird ein Ansprechpartner
  • für die Jugendlichen (Träger) und ein Ansprechpartner für die BA (Träger) geschaffen.
  • Die Organisation erfolgt über die gesamte Laufzeit “aus einer Hand”.
  • Die Projekte bestehen aus jeweils 10 – 30 Teilnehmer/innen, der Projektträger begleitet und unterstützt diese während ihrer Ausbildung.

2. Mehrstufiges Auswahlverfahren für Projektträger

  • Es gibt ein zweistufiges Auswahlverfahren: 1. Stufe: Projektauswahl – Die Träger reichen ihre Projektvorschläge bei der BA ein. Diese werden von der BA und dem Bundesarbeitsministerium bewertet. 2. Stufe: Antragsverfahren – Diejenigen, deren Projektvorschläge ausgewählt wurden, reichen ihren Projektantrag ein.

3. Projektinhalte

  • Die Förderleistungen des Programms (Sprachkurs, Reisekosten, Praktikum, etc.) bleiben grundsätzlich bestehen, die Inhalte sind offener gestaltet (keine festgelegte Förderkette).
  • Die Projektträger sind dazu aufgerufen, innovative Projekte zu entwickeln.
  • Die Begleitung und Betreuung der Jugendlichen wird in den Mittelpunkt gerückt und zu einem Auswahlkriterium bei der Projektauswahl.

4. Vermittlung durch die BA – Zusammenarbeit mit Trägern

  • Die Rekrutierung in den Partnerländern soll ausschließlich über die BA bzw. die ZAV erfolgen.
  • Die Förderbestimmungen lassen jedoch auch weiterhin die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Trägern zu, die selbst im Ausland rekrutieren, diese müssen sich aber mit der BA bzw. ZAV abstimmen.

5. Weitere Unterschiede zur bisherigen Förderpraxis

  • Die Altersgrenze der Jugendlichen wird abgesenkt und auf maximal 27-Jährige beschränkt.
  • Der Ausbildungsbeginn muss zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober eines Ausbildungsjahres liegen.

6. Zeitplanung

  • am 4. August 2014: Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen auf der Webseite www.thejobofmylife.de
  • bis 30. September 2014: Abgabe der Projektvorschläge durch die Träger
  • bis 15. November 2014: Bewertung der Projektvorschläge durch die Auswahlkommission und Rückmeldung an die Träger
  • bis 31. Dezember 2014: Antragstellung durch die zugelassenen Projektträger

Der DEHOGA hatte insbesondere eine finanzielle Förderung des sog. „Kümmerers“ gefordert. Dem wurde mit der Einführung einer Trägerförderung zumindest teilweise Rechnung getragen. Dadurch sind neue Rahmenbedingungen geschaffen worden, die ermöglichen, dass die Organisation der Ausbildung über die gesamte Laufzeit aus einer Hand erfolgt und frühzeitig finanzielle Klarheit für die beteiligten Akteure besteht.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Projektträger muss nun termingerecht
und zuverlässig durchgeführt werden, damit Betriebe und Jugendliche die
Ausbildung entsprechend pünktlich beginnen können. Inwieweit das neue Verfahren
wie gefordert praxisgerechter, administrativ besser umsetzbar und transparenter
sein wird, wird sich zeigen.
Die Fördergrundsätze sowie weitere Informationen zum Gestaltung des Programms
ab 2015 können auch auf der Webseite www.thejobofmylife.de abgerufen
werden.

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