Sky verschickt Vertragsergänzungen wegen VG Media-Gebühren

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Hintergrund dieser Vertragsergänzung ist, dass die Verwertungsgesellschaft „VG Media“ seit dem 1.1.2015 Urheberrechtsgebühren für die öffentliche Wiedergabe von Programmen privater Sender erhebt. Die von Sky gegenüber seinen Gastronomie-Abonnenten zugesicherte Freistellung von den GEMA-Gebühren (inkludiert die GEMA, GVL- und VG Wort-Gebühren) beinhaltet eben nicht die VG Media, so dass der Gastronom nunmehr noch eine Lizenz von der VG Media erwerben muss. Dies kann er jetzt auf einfachem Wege über die Sky-Vertragsergänzung tun.

Betroffen sind alle Sky-Gastronomiekunden, die neben den Sky-Programmen auch Programme der Privatsender (wie z.B. RTL, Sat1, Pro7, Kabel1, N24, n-tv, Eurosport, Sport1 etc.) mittels TV/Großbildschirm wiedergeben. In Betracht kommen hier z.B. die Wiedergabe der Qualifikationsspiele zur Fußball-WM 2018, die exklusiv über RTL laufen, die Tour de France über Eurosport oder die Darts-WM über Sport1. 

Die Sky-Abonnenten, die ausschließlich die Sky-Programme oder die öffentlich-rechtlichen Programme wie ARD, ZDF oder Dritte Programme wiedergeben, müssen hingegen die Sky-Vertragsergänzung nicht vornehmen. 

Aber Achtung: Die GEMA hat angekündigt, dass sie im Auftrag der VG Media entsprechende Kontrollen vor Ort durch ihren Außendienst vornehmen wird. Die Hotellerie (Wiedergabe von Sky auf den Hotelzimmern) ist von der Vertragsergänzung nicht betroffen, da für diesen Bereich der Hotelier die Gebühren bereits an die VG Media selbst abführt. Für die Wiedergabe von TV-Inhalten an der Hotelbar gilt die gleiche Regelung wie für die Sky-Gastronomiekunden.

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