Stralsund will Bettensteuer einführen

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Einerseits betont man immer wieder, welche bedeutende Rolle der Tourismus im Land und in den Regionen spielt – andererseits sägt man den Ast ab, auf dem man sitzt und tritt die erste Aussage wissentlich mit Füßen. In Wahrheit geht es doch bei dieser Entscheidung nur darum, zusätzliche finanzielle Mittel für den implodierenden Stadthaushalt zu erschließen. Dabei spielt dann die Art und Weise, wie diese Mittel erschlossen werden können, keine Rolle - schon gar nicht der Tourismus. Egal welche Branche man schröpft – eine wäre so gut wie die andere.

Bettensteuern sind ganz klar Strafsteuern für eine Branche. Der DEHOGA lehnt diese „Neidsteuer“ ab, die nach unserer Überzeugung verfassungswidrig ist. Gegenwärtig laufen drei durch den DEHOGA unterstützte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die höchste gerichtliche Instanz wird abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.

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