Förderung des unternehmerischen Know-hows

© DEHOGA/Cordula Giese
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Beratungsförderung für KMU als Jungunternehmen, Bestandsunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Programm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ aufgelegt. 

Aus diesem Programm gibt es eine Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes. Ziel des Programms ist es, mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung die Steigerung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und Arbeitsplätze zu sichern. Förderfähig sind danach KMU als Jungunternehmen, Bestandsunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten.

Die Beratung junger (nicht länger als zwei Jahre am Markt) und etablierter Unternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung) kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Beratungen junger Unternehmen und Bestandsunternehmen werden in Mecklenburg-Vorpommern mit 80% der maximal förderfähigen Beratungskosten von 4.000 Euro bezuschusst.

Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen in Form einer speziellen Beratung gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/Unternehmerinnen mit anerkannter Behinderung geführt werden, und/oder

Beratungen

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können für eine Unternehmenssicherungsberatung eine Förderung erhalten. Zusätzlich kann zur Vertiefung dieser Maßnahme eine weitere Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Beratungen von Unternehmen in Schwierigkeiten werden unabhängig vom Alter und Standort mit 90% der maximal förderfähigen Beratungskosten von 3.000 Euro bezuschusst.

Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen oder Beratungsunternehmen sein, die ihren überwiegenden Umsatz (>50%) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Diese Qualifikation muss der Berater gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – der fördermittelgebenden Institution – nachweisen. Bei der BAFA erfolgt dann auch die Antragstellung des Förderzuschusses durch den Berater bzw. das zu beratende Unternehmen.

Der DEHOGA MV ist Regionalpartner der INTERHOGA, der Leitstelle für das Gastgewerbe. Durch den DEHOGA MV wird eine kostenfreie Beratung zum Gegenstand und zum Inhalt des Programms „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ angeboten. Die Beratung wird auf einem Formblatt quittiert, welches Voraussetzung für die Antragstellung bei der BAFA ist.

Hinsichtlich möglicher Berater hat der DEHOGA MV mit einer Reihe von Beratern eine Kooperation. Eine Auflistung der Beratungsunternehmen ist auf unter der Rubrik „Beratungsleistungen“ hier zu finden. Natürlich können sich Unternehmen auch selbst einen Berater suchen, vorausgesetzt er erfüllt die beschriebenen Voraussetzungen.

Wenn Sie Interesse an dem Programm und einem Beratungstermin dazu haben, kontaktieren Sie uns unter info@dehoga-mv.de.