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Neue Sachbezugswerte 2012 für Lohnsteuer und Sozialversicherung


Erhalten Arbeitnehmer von Hoteliers und Gastronomen Sachbezüge (z.B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese wie Barlohnzahlungen dem laufenden Arbeitslohn zuzuordnen und regelmäßig dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug zu unterwerfen.

Der Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten für Arbeitnehmer richtet sich nach der jährlich aktualisierten Sozialversicherungsentgeltverordnung. Auch für das Jahr 2012 haben sich wieder Änderungen ergeben, welche nachfolgend dargestellt werden. Mahlzeiten (einschließlich Getränke) im Betrieb eines Hoteliers oder Gastronomen sind in 2012 mit 2,87 € pro Mittag- und Abendessen sowie mit 1,57 € pro Frühstück zu bewerten. Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ist der Unterschiedsbetrag zwischen Sachbezugswert und der tatsächlichen Zuzahlung des Arbeitnehmers. Bei Zahlung des Arbeitnehmers in Höhe des vollen Sachbezugswerts verbleibt somit kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Betrag.

Mehr im Lokalanzeiger Januar/Februar 2012

vom: 30.01.2012
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