Mitglieder
Mitglieder können alle juristischen und volljährigen, natürlichen Personen werden, die in Mecklenburg-Vorpommern einen namentlich benannten Schank-, Gaststätten- bzw. Beherbergungsbetrieb bewirtschaften und dafür die entsprechende Genehmigung besitzen. Der DEHOGA MV ermöglicht Branchenunternehmen auch eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. Daneben hat der Verband Fördermitglieder, die durch unterschiedliche Leistungen den Verbandszweck unterstützen.



