DEHOGA-Umfrage zu einem Jahr Mindestlohn - Deutlich gestiegene Kosten und großer Bürokratiefrust im Gastgewerbe in MV

81 Prozent der Betriebe im Land unterstützen DEHOGA-Forderung nach Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit

Auswirkungen des Mindestlohns im Gastgewerbe in MV

„Das Stimmungsbild macht eine überaus große Betroffenheit unserer Branche deutlich“, stellt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV), fest: „Der Mindestlohn hat die Kosten und den bürokratischen Aufwand in die Höhe getrieben. Beides ist eine Gefahr für Investitionen und Wachstum in der Branche.“ Insgesamt, so Zöllick, der zeitgleich Vizepräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist, sei es für eine aussagekräftige Mindestlohn-Bilanz zu früh, etwa, was die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt betrifft (siehe Seite 2). Im Fokus der Kritik steht für viele Betriebe laut Umfrage derweil die Arbeitszeitdokumentation.

Über ein Drittel (34,3 Prozent) der Unternehmer im Land bezeichnet die neugeschaffene Mindestlohn-Bürokratie als „schlimmer als erwartet“. Die Kritik an der Dokumentationspflicht geht dabei Hand in Hand mit der Kritik an dem geltenden Arbeitszeitgesetz von 1994.

Kritik an starrem Arbeitszeitgesetz
Mit einem Rekordwert von 81,0 Prozent innerhalb der Umfrage unterstützen die Betriebe den DEHOGA-Vorschlag, von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, so wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Dabei geht es nicht um eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit, sondern lediglich um mehr Flexibilität. „Die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden entspricht nicht der Lebenswirklichkeit und stellt die Betriebe bei Veranstaltungen und Nebenbeschäftigten vor schier unlösbare Probleme“, so Zöllick. „Die Politik muss den dringenden Handlungsbedarf endlich anerkennen und Lösungen schaffen.“ Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt, dass das bestehende Arbeitszeitgesetz keine Antworten auf die typischen Sachverhalte in Hotellerie und Gastronomie bietet.

Preisanpassungen mit Augenmaß
Der Kostenanstieg führte zu einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen in den Unternehmen: Die drei am häufigsten genannten sind dabei höhere Preise (66,2 Prozent), geänderte Dienstplangestaltung (50,9 Prozent) und eingeschränkte Öffnungszeiten (37,2 Prozent). In Ostdeutschland insgesamt liegen die Preiserhöhungen mit 71,2 Prozent an erster Stelle. „Aufgrund des Kostendrucks war dieser Schritt für viele Betriebe notwendig, die Preisanpassungen sind allerdings moderat und mit Augenmaß, der Mindestlohn ist mittlerweile eingepreist“, erklärt der DEHOGA MV-Präsident. Die Umfrageergebnisse passen zu den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2015 sind die Verbraucherpreise im Gastgewerbe bundesweit um 2,6 Prozent gestiegen. Der allgemeine Verbraucherpreisindex (alle Waren und Dienstleistungen) lag dagegen bei 0,3 Prozent. Im ostdeutschen Gastgewerbe haben sich die Preise stärker erhöht, Spitzenreiter war Mecklenburg-Vorpommern mit 5,2 Prozent.

Jobmotor Gastgewerbe wächst, aber…
Laut Bundesagentur für Arbeit ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Gastgewerbe im Jahr 2015 weiter gestiegen. Im Oktober (aktuellster Wert) betrug die Zahl bundesweit 1.003.000. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das ein Plus von 62.200 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bzw. 6,6 Prozent. Auch in Mecklenburg-Vorpommern warten Gastronomie und Hotellerie mit einem historischen Beschäftigungsrekord auf. Zum 30. Juni 2015 wurden in den gastgewerblichen Unternehmen im nordöstlichsten Bundesland 36.200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte registriert. Das ist ein Zuwachs von 839 Beschäftigungsverhältnissen oder ein Plus von 2,4 Prozent im Vorjahresvergleich. Der Aufwuchs in diesem Bereich seit 2010 betrug 9 Prozent.

„Es ist ein Glück für die Arbeitsmarktentwicklung, dass der Start des Mindestlohns in eine solch starke konjunkturelle Phase gefallen ist“, so Zöllick. Es sei verfrüht, aus den Zahlen der Bundesagentur Rückschlüsse der Mindestlohngesetzgebung auf den Arbeitsmarkt zu ziehen. „Anlass zur Sorge gibt uns zudem, dass nahezu 30 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern äußern, Angestellte zu reduzieren. Jeder Fünfte (20,4 Prozent) reduziert zudem die Zahl der geringfügig Beschäftigten. Der Mindestlohn bleibt damit ein gigantisches arbeitsmarktpolitisches Experiment mit einem deutlichen Risiko für den Beschäftigungssektor.“

= Ende der Pressemitteilung =

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