Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der vergangenen Woche mit der Thematik der Förderung der kleinen Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum beschäftigt. Die Unterstützung dieses Branchensegmentes soll mittels Förderung über das Programm ELER erfolgen. Dabei wird eine bestehende Förderrichtlinie genutzt und explizit nun auch für Gastronomiebetriebe außerhalb der Hauptorte beworben.
Wegen der außerordentlichen Betroffenheit des Gastgewerbes im Zuge der Corona-Krise und aufgrund unserer besonderen Situation als Bundesland mit der höchsten Tourismusintensität Deutschlands sowie der absolut prägenden Saisonalität besteht für die Unternehmen des Gastgewerbes in der ausklingenden Corona-Pandemie und nach der Krise ein besonderer Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsbedarf, um zur ursprünglich stabilen wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Branchenbetriebe zurückzukehren.
Mit großem Unverständnis reagieren wir auf das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Freiburg im Breisgau. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der DEHOGA Bundesverband hatte gemeinsam mit dem Hotelverband Unternehmer aus den besagten Städten beim Gang an das Bundesverfassungsgericht begleitet und die Klagen unterstützt.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Seit Monaten setzt sich der DEHOGA unermüdlich für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Auch wenn noch keine finale Entscheidung getroffen ist, so möchten wir über erfreuliche Entwicklungen informieren. Es kommt Bewegung in dieses so zentrale Branchenanliegen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat steht das Thema auf der Tagesordnung.
Es ist bekannt, dass der DEHOGA MV insbesondere im Zuge der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie darauf gedrängt hat, die ohne eigenes Verschulden in Existenznot geratenen Unternehmen des Gastgewerbes mittels eigens zugeschnittener Förderprogramme oder -maßnahmen zu stärken und im Restart zu unterstützen.