Mit großem Unverständnis reagieren wir auf das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Freiburg im Breisgau. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der DEHOGA Bundesverband hatte gemeinsam mit dem Hotelverband Unternehmer aus den besagten Städten beim Gang an das Bundesverfassungsgericht begleitet und die Klagen unterstützt.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Seit Monaten setzt sich der DEHOGA unermüdlich für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Auch wenn noch keine finale Entscheidung getroffen ist, so möchten wir über erfreuliche Entwicklungen informieren. Es kommt Bewegung in dieses so zentrale Branchenanliegen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat steht das Thema auf der Tagesordnung.
Es ist bekannt, dass der DEHOGA MV insbesondere im Zuge der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie darauf gedrängt hat, die ohne eigenes Verschulden in Existenznot geratenen Unternehmen des Gastgewerbes mittels eigens zugeschnittener Förderprogramme oder -maßnahmen zu stärken und im Restart zu unterstützen.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald (OVG) am Freitag hat die Landesregierung Anfang der Woche beschlossen, dass ab heute nahezu alle Corona-bedingten Einschränkungen wegfallen sollen.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) hat in einer Eilentscheidung die sogenannte "Hotspot-Regelung" des Landes als Corona-Schutzmaßnahme teilweise außer Vollzug gesetzt. Der Entscheidung nach verbietet es Bundesrecht, das ganze Bundesland pauschal zum Corona-Hotspot zu erklären.