DEHOGA-News

Lebensmittelkontrolle

Aus aktuellem Anlass informieren wir erneut darüber, dass Betriebe in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf behördlichen Internetseiten veröffentlicht werden, wenn die Lebensmittelkontrolleure Hygienemängel im Betrieb feststellen. Voraussetzung für die Veröffentlichung der Hygienemängel ist laut Gesetz ein hinreichend begründeter Verdacht, dass gegen Hygiene- oder Verbraucherschutzvorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verstoßen wurde. Außerdem müssen als weitere Voraussetzungen für die Veröffentlichung ein zu erwartendes Bußgeld von mindestens 350 Euro und ein Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder ein wiederholter Verstoß vorliegen. Die Lebensmittelüberwachung prognostiziert eine regelrechte Flut von derartigen Veröffentlichungen in den kommenden Monaten.

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Mindestausbildungsvergütung

Das Bundesbildungsministerium hat gestern den Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen insbesondere eine Mindestausbildungsvergütung sowie neue Bezeichnungen für die Aufstiegsfortbildung („Berufsspezialist“, „Berufsbachelor“ und „Berufsmaster“) eingeführt werden.

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DEHOGA-FAQ’s zur Arbeit auf Abruf

Am 1. Januar 2019 traten einige gesetzliche Änderungen bei der Arbeit auf Abruf in Kraft. Insbesondere sieht § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz dann vor, dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart gilt, wenn keine andere Vereinbarung über eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit besteht. Diese 20 Stunden müssen im Zweifelsfall – egal, ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht – bezahlt werden. Außerdem werden die Möglichkeiten der Über- und Unterschreitung bei vertraglichen Höchst- und Mindestarbeitszeiten gesetzlich fixiert. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag wird speziell geregelt.

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Bundesrat billigte Entfristung der 70-Tage-Regelung

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 das „Qualifizierungschancengesetz“ gebilligt. Der für Hotellerie und Gastronomie wichtigste Punkt dieses Artikelgesetzes ist die Entfristung der sog. „70-Tage-Regelung“. Jetzt muss nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen – eine reine Formsache. Damit ist klar, dass kurzfristig Beschäftigte auch über den 31.12.2018 hinaus bis zu 70 Tage im Kalenderjahr sozialabgabenfrei und pauschal versteuert tätig sein dürfen. Dafür hatte sich der DEHOGA in Bund und Ländern massiv eingesetzt, im Schulterschluss mit der Landwirtschaft. Insbesondere für Saisonbetriebe wird so die Suche nach Arbeitskräften erleichtert, da die kurzfristige Beschäftigung für viele Mitarbeiter finanziell attraktiv ist.

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Gute Stimmung zum Jahresende

Kurz vor dem Fest zeigen sich Deutschlands Restaurants mit dem bisherigen Verlauf des Weihnachtsgeschäftes zufrieden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Wie der Verband am Mittwoch in Berlin mitteilte, melden 82,7 Prozent der Betriebe eine bessere bzw. gleichbleibende Entwicklung im Vergleich zum starken Vorjahr. „Die Advents- und Weihnachtszeit gehört für viele Gastronomen zu den wichtigsten Wochen des Jahres“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Dem Jahrestrend entsprechend ist auch die Weihnachtssaison 2018 für die Betriebe gut angelaufen. Die Wirtschaft zeigt sich robust. Die Lage am Arbeitsmarkt ist günstig. Die Deutschen sind in Konsumlaune. Das schlägt sich im Ausgehverhalten der Gäste nieder.“

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