Wettkampfstimmung herrschte am vergangenen Wochenende in Berlin. Deutschlands beste angehende Köche, Hotel- und Restaurantfachleute aus 16 DEHOGA-Landesverbänden traten in Berlin gegeneinander an, um die Deutschen Jugendmeister in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen aus ihren Reihen zu ermitteln. Die Mannschaft aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich behauptet.
Seit einigen Monaten geht die Firma MPLC GmbH (Motion Picture Licensing Company) mit Sitz in Darmstadt sehr intensiv auf Hotel- und Gastronomiebetriebe zu und fordert eine urheberrechtliche Gebühr für die Wiedergabe von Fernsehsendungen sowie für die Wiedergabe von Filmen/Spielfilmen mittels CD/DVD. Sie macht Rechte von 900 Filmstudios, insbesondere von US-amerikanischen Filmherstellern wie Warner Brothers, Walt Disney, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony Pictures etc., geltend. Die Jahrespreise liegen bei bis zu 900 Euro netto pro Fernseher!
Seit Anfang Oktober 2017 präsentiert sich das Portal unter www.mvp.de in neuem, modernem Layout und mit einer Vielzahl von Suchmöglichkeiten, die Lust darauf machen, Mecklenburg-Vorpommern von seinen schönsten Seiten zu entdecken. Über die die neue Startseite kann man gut strukturiert virtuell ins Land eintreten und findet attraktive Angebote für seinen Urlaub vom Kap Arkona bis an die Mecklenburgische Seenplatte, sowie von der Elbe bis auf die Insel Usedom.
Brüssel, 10. Oktober 2017 – Im Rahmen des heutigen Parlamentarier-Frühstücks des Europäischen Parlaments zur Transparenz von Online-Plattformen diskutierten Europaabgeordnete und Vertreter der Europäischen Kommission sowie des Gastgewerbes, der Verbraucherverbände und der Online-Plattformen über die Rolle der Plattformen für den europäischen digitalen Binnenmarkt. Plattformen nehmen einen immer wichtigeren Platz im Geschäfts- und Privatleben ein, jedoch führt ihre oft dominante Position zu Ungleichgewichten auf den Märkten, die dringend korrigiert werden müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dieser Woche entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Hotelier oder Ferienwohnungsvermieter Empfangsgeräte oder einen Internetzugang in den Zimmern bereitstellt und so die Möglichkeit eröffnet, dort das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu nutzen.