DEHOGA-News

Neues Infektionsschutzgesetz - Wir brauchen endlich Lösungen für das Gastgewerbe

„Zu keinem Zeitpunkt der Krise war es wichtiger, wirksame Unterstützung für a l l e von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen gastgewerblichen Unternehmen zu leisten“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, mit Blick auf das am Freitag in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. „In wenigen Tagen befinden wir uns sechs Monate im zweiten Lockdown.“ Die Branche kämpfe ums Überleben. Verzweiflung und Existenzängste nähmen dramatisch zu. Konkret fordert Zöllick schnelle und wirksame Finanzhilfen, die Verlängerung des Insolvenzschutzes, mehr Tempo beim Impfen und Perspektiven für die Branche.

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Landesinitiative zur Unterstützung von Corona-Tests in Unternehmen

Im Rahmen der Beratungen des letzten Corona MV-Gipfels ist die Notwendigkeit formuliert worden, die Unternehmen in MV bei der Umsetzung der, bis dato bestehenden, freiwilligen Selbstverpflichtung von Testangeboten an die Beschäftigten landesseitig organisatorisch und finanziell zu entlasten. Dem hat die Landesregierung zumindest bei Ersterem entsprochen und den TourismMV mit der Planung und Koordinierung einer Konzeption für die Wirtschaft beauftragt.

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Zukunft JETZT!!! - Demonstration des Gastgewerbes vor dem Landtag

Zukunft JETZT!!! - Demonstration des Gastgewerbes vor dem Landtag

Mit einer neuerlichen Protestaktion haben Gastronomen, Hoteliers, Händler, Veranstalter und Schausteller heute vor dem Schweriner Schloss ein Ende der Schließungen und wirksamere Finanzhilfen vom Staat gefordert. "In den Unternehmen herrscht seit fast einem halben Jahr absoluter Stillstand. Wir haben allergrößte Opfer gebracht. Wir müssen endlich raus aus diesem Dauerlockdown", sagte DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz. Obwohl Hotels und Gaststätten nachweislich nicht Treiber der Pandemie seien, müssten sie den Löwenanteil der Folgen bzw. Lasten tragen.

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Arbeitsschutzverordnung regelt Testangebotspflicht des Arbeitgebers nun bundesweit verbindlich

Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Damit wird die bisher nur in einigen Länderverordnungen (Sachsen, Berlin und Brandenburg) enthaltene Testangebotspflicht des Arbeitgebers bundesweit verbindlich geregelt.

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Kabinett beschließt bundesweite „Notbremse“ – Was bedeutet das für Hotellerie & Gastronomie

Kabinett beschließt bundesweite „Notbremse“ – Was bedeutet das für Hotellerie & Gastronomie

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Infektionsschutzgesetz um den umstrittenen § 28b erweitert. Er sieht bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen vor, wenn die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschreitet, die sogenannte „Bundes-Notbremse“.

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