Aufgrund von Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (bzw. 77 Prozent bei einem Kind im Haushalt) sowie 80 Prozent ab dem siebten Monat der Kurzarbeit (bzw. 87 Prozent bei einem Kind im Haushalt) nicht auf Beschäftigte beschränkt ist, die diese Monate durchgängig erreichen.
Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte (!).
Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe. Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen. Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.
Der DEHOGA hat deutschlandweit erneut eine Umfrage in den Unternehmen des Gastgewerbes zur aktuellen Lage durchgeführt. Die Ergebnisse machen einmal mehr deutlich, wie prekär die Lage im zweiten Corona-Winter ist.