DEHOGA-News

Investitionsprogramm „Modernisierung“ für Beherbergungsunternehmen gestartet

Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben ab sofort die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Damit wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit. „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Deshalb ist es für Beherbergungsbetriebe derzeit schwierig, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, da aufgrund Corona-bedingter Einnahmerückgänge die Rücklagen oftmals zur Deckung der laufenden betrieblichen Ausgaben eingesetzt werden müssen. Das wollen wir abmildern. Um die Beherbergungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dabei zu unterstützen, weiter für unsere Gäste attraktive Angebote zu liefern, haben wir den Anwendungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

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Urteil Landgericht Berlin: Hotelsterne auf Google nur bei gültiger Deutscher Hotelklassifizierung

Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 (Az.: 101 O 3/19) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt. „Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

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Urteil zur Klage auf Entschädigung wegen Corona-bedingten Lockdowns

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastwirts auf Entschädigung wegen der Corona-bedingten Schließung seines Restaurants abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass der Gastwirt Berufung gegen das klageabweisende Urteil einlegen wird. Der Kläger betreibt ein Lokal im Ausflugsort Steinhude (Region Hannover).

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„Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit

Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. „Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

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