Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu verlangsamen, hat Landrat Stefan Sternberg entschieden, per Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen vorzunehmen. Er möchte bereits jetzt, bevor der Landkreis in den orangefarbenen Bereich rutscht, d.h. eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr hat, erste Einschränkungen vornehmen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim tritt am Freitag (23.10.2020) in Kraft und sieht folgende Punkte vor:

  • Die Anzahl der Gäste bei Familienfeiern wird begrenzt auf maximal 25 Personen in Gaststätten und maximal 15 Personen in der privaten Häuslichkeit.
  • Außerdem gilt eine ergänzende Mund-Nasen-Schutzpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen – z.B. in Einkaufscenter oder auf Märkten.

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