Anwalt der Branche // DEHOGA bereitet Verfassungsklage gegen neues Infektionsschutzgesetz vor // DEHOGA MV beteiligt sich

Wie zu befürchten stand, wurden - anders als von uns gefordert – keine Entschädigungsleistungen mehr in das Gesetz aufgenommen. Somit bereitet der DEHOGA derzeit alles für die angekündigte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Geplant ist, dass der DEHOGA zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützt.

Selbstverständlich unterstützt der DEHOGA MV dieses bundesweit abgestimmte Vorgehen, auch finanziell. Denn klar ist: Nur der DEHOGA ist der Anwalt der Branche! Klar ist auch: Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen müssen und werden wir uns als DEHOGA-Familie zur Wehr setzen!

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