Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern: Keine Ausnahmegenehmigung für bereits geimpfte oder genesene Gäste

Die Kläger hatten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten wollen, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für ihre Ferienwohnungen auf Usedom für nachweislich geimpfte oder genesene Gäste zu erteilen. Die Corona-Landesverordnung verbietet derzeit auch Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht auch keine durchgreifenden Zweifel, das Beherbergungsverbot sei angesichts der hohen Corona-Zahlen verhältnismäßig. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen.

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