Beherbergungsverbote teilweise gekippt oder zurückgenommen

Wie gestern bereits berichtet, sind auch in Mecklenburg-Vorpommern drei Klagen von Beherbergungsbetrieben im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Statt eildürftig einstweiligen Rechtsschutz herzustellen, wurde seitens des Gerichtes in Greifswald allerdings auf Monatg vertagt. Damit müssen wir uns in der Sache zumindest bis Montag gedulden. 

Bund und Länder bekommen nun die Quittung dafür, dass sie das Verbot nicht schon beim Corona-Gipfel am Mittwoch gekippt haben. Und auf einmal klingt auch das Wording der Ministerpräsidenten ganz anders. Die Begründung bspw. von Ministerpräsident Tobias Hans aus dem Saarland: Das Beherbergungsverbot sei überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen. Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stelle sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen. Genau das jedoch galt auch schon vor Einführung der Beherbergungsverbote und auch schon bei den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch. Der Schaden, der der Hotellerie ohne Not entstanden ist, war und ist immens. Er wäre definitiv vermeidbar gewesen. Gleiches gilt für den immensen Frust der vielen Gäste, die gern ihren Herbsturlaub in Deutschland angetreten hätten.

 

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