Belegungsquote fällt – weitere Lockerungsmaßnahmen zum 15.06.2020 beschlossen

Hotellerie - Beherbergungsquote in der Tagesbettenauslastung fällt

Ab 15.06.2020 fällt die Quote in der Tagesbettenauslastung in Höhe von 60 Prozent weg und ab diesem Datum sind wieder Übernachtungen von Bürgern aus dem Bundesgebiet bis zu 100 Prozent in der gewerblichen Beherbergung möglich. Die Aufnahme internationaler Übernachtungsgäste zu touristischen Zwecken ist momentan noch nicht möglich und wird zukünftig gekoppelt an die Entscheidungen bundesweit. Die bis dato weiterhin geltenden Auflagen und Schutzstandards behalten ihre Gültigkeit. Explizit wurde nochmals darauf verwiesen, dass Wellness- und SPA-Einrichtungen (inklusive Sauna) mit entsprechenden Schutzstandards (Schutzstandards Hotels MV_20.05.2020) öffnen dürfen. Hinsichtlich der Buffets wurde keine Aussage getroffen, hier bleiben wir über die Task-Force zum Wiederhochfahren des Tourismus in MV am Ball.

Gastronomie - Verlängerung der täglichen Öffnungszeit um eine Stunde

Die tägliche Öffnungszeit wird ab 15.06.2020 um eine Stunde auf 0:00 Uhr verlängert. Keine Aussage war der Pressekonferenz im Hinblick auf die Personenzahl an einem Tisch zu entnehmen. Hier stand im Vorfeld die Ausweitung auf 10 Personen unterschiedlicher Hausstände im Raum. Wir müssen in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung des entsprechenden Verordnungstextes Ende der Woche abwarten.

Schankwirtschaften - Kneipen und Bars dürfen öffnen

Ab 15.06.2020 dürfen Kneipen und Bars in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen. Grundlage dafür sind die angepassten Schutzstandards Gastronomie, die Anwendung finden müssen.

Familienfeiern - Erhöhung der Personenzahl

Ab 15.06.2020 sind Zusammenkünfte aus familiärem Anlass (Familienfeiern) mit bis zu 50 Personen erlaubt. Näheres dazu regelt die zu erwartende Verordnung.

Veranstaltungen - Erhöhung der Personenzahl

Ab 15.06.2020 wird die Anzahl der Teilnehmer von Veranstaltungen (bspw. Tagungen, Schulungen, Seminare, Vereinsversammlungen, etc.) ausgeweitet. In Innenräumen sind Veranstaltungen mit 100 Personen und im Außenbereich bis zu 300 Personen möglich. Die entsprechenden Auflagen (Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen allen Teilnehmern) bleiben bestehen.

Spielhallen - Öffnung ab 15.06.2020

Unter Einhaltung eines entsprechenden Hygiene- bzw. Schutzkonzeptes dürfen Spielhallen und Spielotheken ab dem 15.06.2020 wieder öffnen.

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