Bescherung kurz vorm Fest

MV will ausstehende Corona-Hilfen des Bundes überbrücken

Wie das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommers kurz vor Weihnachten mitteilte, will das Land Unternehmen, welche Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, mit einem Darlehen unterstützen. 

Die Vorfinanzierung soll sich an den Fixkosten für die ersten beiden Monate des kommenden Jahres orientieren (bspw. betriebliche Mieten, Kosten von Elektrizität, Wasser, Heizung). Personalkosten können mit einem Zuschlag auf die Fixkisten  berücksichtigt werden. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro.

Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei, die Rückzahlung aus der Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. 3,5 Millionen Euro hat das Land vorgesehen.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Ministeriums...

Bewilligungsstelle ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2022.

Die Antragsunterlagen sollen ab dem 18. Januar 2022 auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit stehen.

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