Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung vertagt und in die Ausschüsse verwiesen

DEHOGA Regionalverband Rostock begrüßt diese Entscheidung

Bild: detailfoto/stock.adobe.com

Einsatz lohnt sich. Die Entscheidung über die heute (26.04.2023) auf der Tagesordnung der Rostocker Bürgerschaft stehende Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung wurde vertagt und in die Ausschüsse verwiesen. Das begrüßen wir sehr, haben wir doch zusammen mit dem Tourismusverein Rostock-Warnemünde, dem City-Kreis Rostock, dem Handelsverband Nord und der IHK zu Rostock gute Argumente und Vorschläge in Form einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengetragen, wie eine solche Satzung aus Sicht der betroffenen Branchen aussehen könnte. Wir lehnen dabei die Kurabgabe für das gesamte Stadtgebiet nicht grundsätzlich ab, allerdings in der vorliegenden Form des Entwurfes.

Andreas Szabò, Vorsitzender des DEHOGA Regionalverbandes Rostock dazu:

„Die Entscheidung über die heute auf der Tagesordnung der Rostocker Bürgerschaft stehende Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung wurde vertagt und in die Ausschüsse verwiesen. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich. Wir lehnen dabei die Kurabgabe nicht grundsätzlich ab, allerdings den vorliegenden Entwurf der Kurabgabesatzung. Wir haben uns daher mit den Interessenvertretungen aller betroffenen Branchen zusammengesetzt und in enger Abstimmung eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet und im Vorfeld der heutigen Sitzung an alle Fraktionen verschickt. Unser gemeinsamer Einsatz hat schlussendlich auch dazu beigetragen, dass es aus der Bürgerschaft heraus allein 11 Änderungsanträge zu diesem Tagesordnungspunkt gegeben hat.“

„Dies zeigt einmal mehr, wie groß die Schwächen und Fehler des Entwurfes der Kurabgabesatzung sind und unterstreicht die Richtigkeit des konzentrierten Zusammenspiels der Betroffenen. Wir gehen davon aus und hoffen sehr, dass in der neuerlichen Befassung mit dem Entwurf der Satzung unsere Hinweise und Vorschläge zur Ausgestaltung der Satzung Eingang finden. Dass Gäste sowohl für den An- als auch für den Abreisetag die volle Abgabe zahlen sollen, dass ein touristischer Mehrwert durch die Zahlung der Abgabe für den Gast im Innenstadtbereich nicht explizit ausgewiesen wird, dass ein Anteil für den ÖPNV trotz Deutschlandticket und ohne Kenntnis der real erwartbaren Nutzungszahlen zusätzlich erhoben wird sind bspw. Punkte, die wir am vorliegenden Entwurf moniert haben. Gern stehen wir auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung und bringen unsere Expertise in die Ausgestaltung einer zukunftsweisenden Kurabgabesatzung Rostocks ein. Ich persönlich werde mich weiter in den Ausschüssen der Bürgerschaft engagieren“, so Szabó abschließend.

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