Bundesrat billigte Entfristung der 70-Tage-Regelung

Weitere wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

  • Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 %
  • Ausbau der Weiterbildungsförderung durch die Arbeitslosenversicherung: Grundsätzlich können zukünftig Weiterbildungen von qualifizierten Arbeitnehmern durch die Arbeitsagenturen gefördert werden, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Dabei können bei Arbeitnehmern in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Je größer das Unternehmen, desto geringer ist der Förderanteil. Ein Anspruch auf Förderung besteht aber nicht.
  • Die Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückzulegen ist, wird von 24 auf 30 Monate verlängert.
  • Änderung des Tarifeinheitsgesetzes durch eine Ergänzung von § 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz
  • Ergänzung des § 117 Betriebsverfassungsgesetz

Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft, die Ausweitung der Rahmenfrist allerdings erst 2020. (DEHOGA)

Zurück