Bundestag und Bundesrat beschließen Strom- und Gaspreisbremsen

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Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Am Freitag billigte auch der Bundesrat die Pläne der Ampelkoalition zur Abfederung der massiv steigenden Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen. Dabei werden für Haushalte und Unternehmen die Strom- und Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Für Haushalte und KMU gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus muss als Sparanreiz der der normale Marktpreis gezahlt werden. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen sowie rückwirkend auch für Januar und Februar.

Es ist gut und richtig, dass die Strom- und Gaspreisbremsen jetzt auf den Weg gebracht wurden. Der großen Anzahl der Unternehmen unserer Branche wird die Deckelung der Energiekosten helfen. Es ist dem DEHOGA gelungen, durch zahlreiche Schreiben und Gespräche mit Vertretern der Regierungsfraktionen und einem daraus resultierenden Antrag, der ebenso gestern vom Bundestag und heute im Bundesrat beschlossen wurde, pandemiebedingte Sondereffekte bei den heranzuziehenden Jahresverbrauchsprognosen zu berücksichtigen. Auf Unverständnis stößt indes, dass dies für RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 1,5 Millionen Kilowattstunden nicht gelten soll. Obwohl wir unmittelbar nach Bekanntwerden des Antrags am Mittwoch darauf hingewiesen haben, konnte eine Korrektur hier nicht mehr vorgenommen werden. In den Gesprächen mit dem BMWK wird auf abwicklungstechnische und beihilferechtliche Beschränkungen verwiesen. Es ist völlig inakzeptabel, dass das vom DEHOGA Bundesverband vor über zwei Monaten benannte und in der Folge in zahlreichen Schreiben und E-Mails insbesondere an den Bundeskanzler und an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angemahnte Problem bislang nicht gelöst wurde.

Der DEHOGA wird nicht nachlassen, die Beseitigung dieser Benachteiligung einzufordern!

Mehr Informationen finden Sie hier.

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