Corona-Warnstufe gelb im Landkreis Rostock - verschärfte Maßnahmen greifen

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Laut Stufenplan M-V greift die Stufe 2 - gelb - wie folgt:

  • 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 8 bis ≤ 15
  • 7-Tage-Inzidenz: > 35 bis ≤ 50
  • ITS-Auslastung: > 5% bis ≤ 9%

Maßnahmen der Stufe 2 - gelb:

  • Keine MNS-Pflicht im Freien. Ausgeweitete Testpflicht
  • es gilt die ausgeweitete Testpflicht, wo nun tagesaktuelle Corona-Test benötigt werden:
    • Einreise aus Risikogebieten
    • bei der Anreise zu einer Unterkunft (Hotel, Campingplatz, Hostel, Ferienwohnung usw.)
    • Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen im Innenbereich und mehr als 2500 Personen im Außenbereich
    • Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte
    • Messen
    • körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoostudio, Nagelstudio usw.)
    • im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)
    • Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)
    • in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive
    • Freizeitbereich (Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)
    • Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)
    • Fahrschulen
    • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
    • soziokulturelle Zentren
    • Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen
    • Innenbereiche Gaststätte
    • Veranstaltungen
    • Testpflicht bei der Anreise in Unterkünfte: neben der immer geltenden Pflicht bei der Anreise einen negativen Test vorweisen zu müssen, muss ab Stufe 2 dieser Test alle drei Tage aktualisiert werden (jedoch nicht öfter als zwei Mal wöchentlich)
    • Besuch von Krankenhäusern und ähnlichen stationären Einrichtungen.
    • für den Besuch von Discotheken, Clubs und Tanzveranstaltungen werden nun PCR-Tests benötigt

Die konkreten Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung bzw. der Bekanntmachung des Landrates hier...

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