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Laut Stufenplan M-V greift die Stufe 2 - gelb - wie folgt:
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 8 bis ≤ 15
7-Tage-Inzidenz: > 35 bis ≤ 50
ITS-Auslastung: > 5% bis ≤ 9%
Maßnahmen der Stufe 2 - gelb:
Keine MNS-Pflicht im Freien. Ausgeweitete Testpflicht
es gilt die ausgeweitete Testpflicht, wo nun tagesaktuelle Corona-Test benötigt werden:
Einreise aus Risikogebieten
bei der Anreise zu einer Unterkunft (Hotel, Campingplatz, Hostel, Ferienwohnung usw.)
Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen im Innenbereich und mehr als 2500 Personen im Außenbereich
Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte
Messen
körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoostudio, Nagelstudio usw.)
im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)
Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)
in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive
Freizeitbereich (Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)
Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)
Fahrschulen
Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
soziokulturelle Zentren
Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen
Innenbereiche Gaststätte
Veranstaltungen
Testpflicht bei der Anreise in Unterkünfte: neben der immer geltenden Pflicht bei der Anreise einen negativen Test vorweisen zu müssen, muss ab Stufe 2 dieser Test alle drei Tage aktualisiert werden (jedoch nicht öfter als zwei Mal wöchentlich)
Besuch von Krankenhäusern und ähnlichen stationären Einrichtungen.
für den Besuch von Discotheken, Clubs und Tanzveranstaltungen werden nun PCR-Tests benötigt
Die konkreten Maßnahmen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung bzw. der Bekanntmachung des Landrates hier...