DEHOGA begrüßt Initiativen zur Heraufsetzung der Verdienstgrenze für Minijobber

„Eine Anhebung der Lohngrenze bei Minijobs ist längst überfällig“, erklärt dazu Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. „Die 450-Euro-Grenze, bis zu der Minijobber mit einer Pauschalabgabe von 30 Prozent beschäftigt werden dürfen, ist seit Anfang 2013 unverändert.“ Zöllick macht deutlich: „Mit jeder Mindestlohnerhöhung – die nächste auf 9,19 Euro steht am 1. Januar 2019 an – reduzieren sich die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf. Damit hat der Mitarbeiter real, unter Berücksichtigung steigender Preise, auch weniger Geld in der Tasche. Eine schleichende Entwertung der Minijobs.“ Den Betrieben wiederum fehlten die geleisteten Arbeitsstunden. Sie könnten sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen. „Dieser Entwicklung muss dringend entgegengewirkt werden.“

Der DEHOGA schlägt die Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze in Form einer automatischen Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 nebst kaufmännischer Rundung vor.

Gegen Befürchtungen, mit einer Anhebung der Lohngrenze würden Minijobs zu Lasten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ausgeweitet, hilft ein Blick auf die eindeutigen Fakten: Die Branche hat in den letzten zehn Jahren rund 300.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Das ist ein beeindruckender Zuwachs von 36,0 Prozent. In der Gesamtwirtschaft lag der Zuwachs bei 18,7 Prozent. „Minijobs verdrängen in Hotellerie und Gastronomie keine sozialversicherungspflichtige Arbeit, sie stützen sie. Minijobs tragen dazu bei, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, stellt Zöllick klar und fasst zusammen: „Die Vorteile, die
Minijobs für Unternehmen, Mitarbeiter und den Arbeitsmarkt bieten, können nur zum Tragen kommen, wenn die Minijobs dauerhaft funktionsfähig bleiben. Dafür muss die 450-Euro-Verdienstgrenze heraufgesetzt und dynamisiert werden. Mit einer solchen Anpassung der Verdienstgrenze werden Minijobs nicht ausgeweitet, sondern wird die weitere Aushöhlung und Entwertung der Minijobs gestoppt.“

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