DEHOGA-FAQ zur Arbeitskräfte-Einwanderung

Bild: alphaspirit/stock.adobe.com

Am 29.03.2023 berät und entscheidet das Bundeskabinett über die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung.

Das Vorhaben stellt aus unserer Sicht einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Zwar werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomie neue, zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und teilweise auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen. Bis zu einem funktionierenden Auslandsrecruiting ist es allerdings noch ein weiter Weg. Der DEHOGA im Bund und im Land kämpft politisch dafür, dass dieser Weg konsequent beschritten wird: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration.

Hoteliers und Gastronomen haben derzeit viele Fragen, was ihren Betrieben die geplante Reform konkret bringt. In einem umfangreichen FAQ-Katalog greift der DEHOGA diese Fragen auf und gibt klare Antworten. Wie hilft die Reform bei der Gewinnung von Hilfskräften für die Saison? Was muss ich als Betrieb beachten, wenn ich einen Bewerber mit einer sog. Chancenkarte beschäftigen will? Welchen Vorteil bietet mir als Betrieb die neue Anerkennungspartnerschaft? Unter welchen Voraussetzungen dürfen zukünftig ausländische Studierende in Deutschland einen Nebenjob oder eine Ferienbeschäftigung ausüben? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie ab sofort hier auf der zentralen DEHOGA-Webseite.

Mitglieder, die Fragen haben, die nicht auf der DEHOGA-Webseite beantwortet werden, können sich gerne an die DEHOGA-Geschäftsstelle des Landesverbandes wenden. Die FAQ werden an die zukünftige politische Entwicklung angepasst und um Ihre zusätzlichen Fragen erweitert.

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