DEHOGA-FAQ’s zur Arbeit auf Abruf

Ziel der Koalition ist es, die Verlässlichkeit der Abrufarbeit für Arbeitnehmer zu verbessern und zu verhindern, dass unternehmerische Risiken von den Mitarbeitern getragen werden müssen. Durch die stärkeren gesetzlichen Reglementierungen wird allerdings Hoteliers und Gastronomen, die z.B. im Biergarten- oder Veranstaltungsgeschäft mit Abrufkräften arbeiten, die Flexibilität erschwert und mit zusätzlichen finanziellen Risiken belegt. Daher ist es jetzt noch wichtiger, sich als Unternehmer mit den Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit auf Abruf zu befassen und ggf. Prozesse und alte und neue Arbeitsverträge anzupassen.

Wir haben daher die Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, das Thema Arbeit auf Abruf in DEHOGA-FAQ’s darzustellen. Darin werden auch typische Fragestellungen dargestellt, die aktuell keine gesetzliche Änderung erfahren haben, jedoch zukünftig eine größere praktische Relevanz bekommen könnten. Die DEHOGA- FAQ’s können in der Landesgeschäftsstelle abgerufen werden. (DEHOGA)

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