DEHOGA fordert die Schließung der Förderlücken und Planungssicherheit bei den Öffnungen

„Die mittleren und größten Arbeitgeber dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden“, sagt Zöllick und drängt auf die notwendige Verbesserung des Förderprogramms in Form der Schadensregulierung, wie vom DEHOGA seit Wochen angemahnt. „Es gilt schnellstmöglich sicherzustellen, dass alle Arbeitgeber ausreichende Unterstützung für die Monate Januar bis Juni erhalten.“

Unterstützung durch den DEHOGA Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

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DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz unterstreicht die Notwendigkeit der "Nachschärfung" der aktuellen Hilfsprogramme. "Wir haben uns auf Landesebene von Beginn an dafür stark gemacht und eingesetzt. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir insbesondere in der Abschaffung der schreienden Ungleichbehandlung zwischen Pacht- und Eigentumsbetrieben. Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe III hier Pachtbetriebe bessergestellt sind, als die durch die Inhaber in Eigentumsform betrieben Unternehmen. Bei Pachtbetrieben erfährt die zu zahlende Pacht eine volle Berücksichtigung bei den durch die Überbrückungshilfe III erstatteten Fixkosten. Bei der Eigentumsform werden lediglich die Kosten für den Zinsanteil der Finanzierung angerechnet bzw. erstattet", so Schwarz.

Präsident Schwarz weiter: "Diese Problematik wird zudem durch den unlängst in die Überbrückungshilfe III aufgenommenen Eigenkapitalzuschuss (zusätzlich zu Fixkostenerstattung)  potenziert und verschärft. Dieser prozentuale Zuschuss basiert auf der Summe der zulässigen Fixkostenerstattungen. Liegt hier also in der „Grundberechnung“ für Eigentumsbetriebe schon eine Benachteiligung, setzt sich diese im prozentual auf diesen Kosten basierenden Eigenkapitalzuschuss fort. Hier muss also in mehrfacher Hinsicht dringend nachgeschärft werden."

Verlängerung der Überbrückungshilfe und Öffnungsperspektiven

Von besonderer Relevanz sei zudem die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende. „Denn von den aktuellen Öffnungsplänen der Länder sind relevante Geschäftsbereiche wie zum Beispiel die Tageshotellerie, die Eventcaterer und auch die Diskotheken und Clubs noch nicht erfasst beziehungsweise werden noch lange unter den Folgen der Corona-Krise leiden“, so der Präsident des Bundesverbandes. Hier müsse dringend Planungssicherheit geschaffen werden.

Zöllick fordert darüber hinaus, Arbeitgebern im Rahmen des Kurzarbeitergeldes auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu 100 Prozent zu erstatten. Der DEHOGA-Präsident begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der sich bereits für eine Verlängerung für die am 30. Juni auslaufende Regelung ausgesprochen hat. „Für das von den staatlichen Corona-Maßnahmen besonders hart getroffene Gastgewebe ist die Fortführung der Regelung bis zum Jahresende überlebenswichtig.“

Dass von immer mehr Bundesländern jetzt Öffnungen für das Gastgewerbe angekündigt werden, stimmt Zöllick positiv. „Wir sehen das vielzitierte Licht am Ende des Tunnels. Wir erwarten jetzt, dass in den nächsten Tagen bundesweit konkrete Öffnungsschritte definiert und beschlossen werden, wann unsere Betriebe unter welchen Voraussetzungen wieder Gäste empfangen dürfen.“ Unternehmer und Mitarbeiter wie Gäste bräuchten dringend verlässliche Öffnungsperspektiven mit sachgerechten und praxistauglichen Lösungen und Regelungen. Kurzfristigen „Auf und Zu“ erteilt Zöllick eine Absage. Es müsse klar sein, dass Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete ihren Urlaub auch bei einer Überschreitung der 100er Inzidenz während des Aufenthalts fortsetzen dürften. Mit Blick auf die Öffnung der Betriebe sei es zudem von elementarer Bedeutung die Mitarbeiter im Gastgewerbe jetzt sofort in die Gruppe 3 der Impfpriorisierung aufzunehmen.

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