DEHOGA-Merkblatt: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen eines Frühstücks können noch keine Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben zu dieser und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht. Wir werden das Merkblatt insofern fortlaufend aktualisieren und Ihnen dann natürlich zur Verfügung stellen.

Das DEHOGA Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.

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