DEHOGA-Merkblatt zum neuen Verpackungsgesetz aktualisiert

Neue Regelungen greifen zum 1. Januar 2019

DEHOGA_Merkblatt_Verpackungsgesetz

Ab 1. Januar 2019 besteht für alle Betriebe eine neue Registrierungspflicht (und auch Datenmeldepflicht) in einem öffentlich einsehbaren Register. Wer sich künftig nicht gesetzeskonform verhält, geht ab 2019 ein hohes Risiko ein, dabei entdeckt zu werden. Neben behördlichen Verfahren könnten dann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen. Auch bezüglich der neuen Registrierungs- und Datenmeldepflicht gibt es die Ausnahmeregelung für bereits vorlizenzierte „Serviceverpackungen“. Details können dem aktualisierten DEHOGA-Merkblatt entnommen werden, welches unter www.dehoga-shop.de als Download zur Verfügung steht.

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