DEHOGA MV: Gastgewerbe in MV erneut durch Sonderweg benachteiligt

"Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Wir hatten fest damit gerechnet, dass die Testpflicht für die Gastronomie zu Ostern fällt. Wozu führen wir Gespräche, wenn wir dann doch keine verbindlichen Zusagen bekommen und potenzielle Gäste vertrösten müssen? Die buchen dann lieber gleich bei der Konkurrenz in Schleswig-Holstein, wo es schon seit Mitte März keine Einschränkungen mehr gibt", sagte DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz der dpa.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 24. März 2022 eine Verlängerung der bestehenden Corona-Maßnahmen bis zum 27. April beschlossen. Mit dem Beschluss werden alle Landkreise - unterm Strich also das ganze Land - zu Hotspots erklärt. Die Maskenpflicht und die 3G-Regelung gilt damit in der Branche über den 2. April hinaus wie aktuell geltend fort. Ausnahmen bilden die 2G-Option und die Regelung für Clubs und Diskotheken.  Aufgrund des starken Einsatzes des DEHOGA MV soll zumindest die 3G-Regelung in der Gastronomie an Gründonnerstag wegfallen. Allerdings wird in diesem Beschluss die Beherbergung mit keinem Wort erwähnt.

In dieser Regelung und der der zugrunde liegenden Verordnung steckt zudem noch eine skandalöse Benachteiligung des Gastgewerbes. Präsident Schwarz dazu gegenüber der Presse: "Wenn ich in einer Gaststätte feiern will, geht das nur unter den strengen Impf- und Testauflagen der 3G-Regelung und Tanzen kann ich nur mit Maske. Mache ich das privat im Dorfgemeinschaftshaus oder bei der Feuerwehr, geht das alles völlig ohne Beschränkungen!" Das ist eine wirklich himmelschreiende Ungleichbehandlung und in keiner Weise verhältnismäßig. Hier werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und unternehmerische Existenzen aufs Spiel gesetzt. Feiern privat und im Dorfgemeinschaftshaus ohne Auflagen und Regeln, Feiern in der Gastronomie unter 3G und der Tanz mit Maske - ein absolutes No Go! 

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