DEHOGA-Umfrage: Umsatzeinbruch im November - Mehrheit der Unternehmer gegen Lockdown und für Impfpflicht

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Bevor neue Verschärfungen diskutiert werden, sollten die vorhandenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung voll ausgeschöpft werden, betont Zöllick und verweist auf die 2G-Regelung, die fast 60 Prozent (58,2 Prozent) der Betriebe keine Probleme bereitet.

Anders sieht es aus bei 2G Plus. Der Zutritt für Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich negativ getestet sind, ist nur für jeden dritten Unternehmer (34,8 Prozent) machbar. 54,6 Prozent der Betriebe lehnen die 2G-Plus-Regel ab. Die Antworten sind dabei stark abhängig vom Betriebstyp und von der Region. „Cafés und Restaurants, die von spontanen Besuchen leben, beklagen und befürchten starke Umsatzrückgänge wegen ausbleibender Gäste und fehlender Testkapazitäten“, verdeutlicht Zöllick. „Für Cafés und viele Restaurants kommt die 2G-Plus-Regel deshalb einem Quasi-Lockdown gleich.“ Weniger problematisch gestaltet sich die Anwendung der 2G-Plus-Regel für Hotels, im Veranstaltungsbereich und für Discotheken, so das Ergebnis der Umfrage.

Auch bei der Einschätzung zu einem allgemeinen Lockdown gibt es große Unterschiede mit Blick auf die Infektionslage und bereits bestehende Regelungswerke in den Ländern. Insgesamt bewerten 46,2 Prozent einen allgemeinen Lockdown mit der bundesweiten Schließung aller gastgewerblichen Betriebe mit „schlecht“. Überdurchschnittlich stark ist die Ablehnung in Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Schleswig-Holstein. Bundesweit würde jeder dritte Unternehmer (33,9 Prozent) einen Lockdown befürworten. 14 Prozent trauen sich keine klare Positionierung zu und antworten mit „weiß nicht.“ 5,9 Prozent der Betriebe befinden sich bereits im Lockdown, unter anderem in Bayern und Sachsen, wo aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen gastgewerbliche Betriebe geschlossen sind.

Mehr denn je müssen alle Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im Rechtssinne sein, stellt Zöllick klar. Auch das Bundesverfassungsgericht hätte für massive Grundrechtseingriffe hohe Hürden gesetzt. „Die festgestellte Verfassungsmäßigkeit der Bundesnotbremse im Frühjahr vor dem Hintergrund der damaligen Gefahrenlage ist kein Freibrief für erneute flächendeckende Einschnitte für alle“, so Zöllick. Bei der Pandemiebekämpfung komme es darauf an, dass die Lösungen der unterschiedlichen Infektionslage in den Ländern Rechnung tragen. Zudem müsse die Impfquote berücksichtigt werden. „Die fast 60 Millionen Menschen, die geimpft sind und die sich jetzt boostern lassen, haben ihren wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. Sie dürfen erwarten, dass bei so tiefgreifenden und weitreichenden Beschränkungen ein Unterschied gemacht wird zwischen Geimpften und Ungeimpften.“

Angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage sprechen sich fast 70 Prozent (69,8 Prozent) der gastgewerblichen Unternehmer für eine Impfpflicht aus. „Definitiv zu begrüßen ist die Ankündigung der politischen Entscheider, maximale Anstrengungen zu unternehmen, die Menschen für die Impfung zu mobilisieren und dabei alle Ressourcen zu nutzen“, so Zöllick. Positiv bewertet der DEHOGA-Präsident zudem, die Testkapazitäten in den Städten und in den ländlichen Regionen voranzutreiben.

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage beteiligten sich in der Zeit vom 29. November bis 1. Dezember 9.700 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland.

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