Einwegkunststoffverbotsverordnung tritt am 3. Juli in Kraft

Ab 3. Juli dürfen die in der Verordnung aufgezählten Einwegkunststoffartikel nicht mehr von den Herstellern auf den Markt gebracht werden. Noch vorhandene Warenbestände dürfen jedoch auch nach dem 3. Juli noch genutzt und verkauft werden. Haben Gastronomen zum Beispiel noch Styroporverpackungen auf Lager, dürfen diese auch nach dem 3. Juli weiter für die Abgabe von Speisen verwendet werden, bis der Bestand aufgebraucht ist. Neue Styroporverpackungen oder die weiteren ab 3. Juli verbotenen Produkte wird man dann hingegen nicht mehr bei seinen Lieferanten nachkaufen können.

Zum aktuellen DEHOGA-Merkblatt zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte geht es hier…

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