Einwegplastikverbot: Bundesrat stimmt Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Vorgaben zu

Umweltausschuss konnte deutliche Verschärfungen nicht durchsetzen

Der federführende Umweltausschuss des Bundesrats für Deutschland hatte jedoch deutlich über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen wollen: Nahezu sämtliche To-Go-Verpackungen mit Plastikanteil sollten nach Willen des Ausschusses verboten werden. Dazu hätten Pommesschälchen genauso gehört wie Sandwichverpackungen oder Sushiboxen und sogar ein Großteil von Einweg-Getränkebechern. Lediglich für beschichte To-Go-Pappbecher sollte es „mangels Alternative“ eine Ausnahme geben. Aus Sicht des DEHOGA wäre dieses Ansinnen – gerade vor den aktuellen Entwicklungen – ein Unding gewesen. „Das ist doch derzeit unsere einzige Geschäftsmöglichkeit“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Pläne. „Weitere Belastungen, die einmal mehr insbesondere unsere Unternehmer treffen würden, sind für die Branche in der jetzigen Situation völlig inakzeptabel. Deshalb begrüßen wir die heutige Entscheidung des Bundesrats sehr.“

Nach Medieninformationen dürfte auch ein Schreiben von Staatssekretär Flasbarth aus dem Bundesumweltministerium an die Länder zur Ablehnung der Verschärfung seitens des Bundesrates beigetragen haben. Darin wurde darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung des Verbots die EU-rechtliche Systematik konterkarieren und einen nicht durch die EU-Richtlinie gedeckten Eingriff in die EU-Grundfreiheiten bewirken würde.

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