Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Bettensteuer kommt zur Unzeit!

DEHOGA und Hotelverband zum Bettensteuer-Urteil // Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Kommunen

"Wir haben diese "Neidsteuern" immer abgelehnt. Dass wir mit dieser Steuer belegt werden, anderen vom Tourismus Partizipierende aber nicht, ist aus unserer Sicht immer noch eine elementare Wettbewerbsverzerrung. Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel. Hier versacken lediglich Gelder in klammen kommunalen Haushalten. Ein Förderung von Tourismus oder Kultur findet dadurch nicht im Ansatz statt. Dass das oberste bundesdeutsche Gericht in dieser Zeit so entscheidet, ist ein Faustschlag für die Hotellerie", sagt Matthias Dettmann, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA MV anlässlich des Bekanntwerdens der Entscheidung.  

Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“, so die Verbände.

Diese Entscheidung trifft die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt. So beläuft sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1.Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf real minus 39,7 Prozent. In 2020 verzeichnete die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7 Prozent, in 2021 von minus 44,8 Prozent.

„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken“, mahnen DEHOGA und IHA.

Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.

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