Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Kabinett beschließt Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Der Gesetzentwurf des FEG beinhaltet auch weiter die zentralen Forderungen des DEHOGA, insbesondere den Wegfall der Engpassbetrachtung und der Vorrangprüfung und damit die Möglichkeit, dass beruflich qualifizierte Fachkräfte wie Köche und Hotelfachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit Arbeitsvertrag sowie (unter strengeren Voraussetzungen) zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen können. Der Kabinettsbeschluss bietet damit tragfähige und grundsätzlich auch ausgewogene Lösungen, um die gesteuerte Zuwanderung von ausländischen Fachkräften zu erleichtern und gleichzeitig Missbrauch und Zuwanderung in die Sozialsysteme auszuschließen.

Allerdings wurden aus DEHOGA-Sicht im Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf des Innenministeriums auch einige Punkte „verschlimmbessert“:

  • So soll der Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche jetzt auf Absolventen deutscher Auslandsschulen und auf Menschen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung beschränkt sein. Damit wird diese Regelung im Gastgewerbe voraussichtlich weitgehend leerlaufen.
  • Fachkräfte mit anerkannter ausländischer Qualifikation sollen sich für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten und dabei bis zu 10 Stunden/Woche probearbeiten dürfen. Es soll allerdings explizit geregelt werden, dass die Probearbeit nur solche Tätigkeiten umfasst, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt. Hier wird es darauf ankommen, wie detailliert die Bundesagentur für Arbeit die Übereinstimmung von Qualifikation und Einfühlungsjob beurteilt.
  • Ein sehr wesentlicher Punkt des FEG ist die Möglichkeit, dass Fachkräfte auch dann einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn ihre ausländische Qualifikation der deutschen nur teilweise gleichwertig ist, der Arbeitgeber ihnen aber die Möglichkeit gibt, innerhalb von 18 + 6 Monaten die fehlenden Teile der Qualifikation in Deutschland nachzuholen. Hier wurde jetzt ergänzt, dass die Kompetenzen schwerpunktmäßig nur in der betrieblichen Praxis fehlen dürfen. Damit wird sich die Teilanerkennung vermutlich de facto auf Absolventen schulischer Ausbildungsgänge beschränken. Das wird die Nutzung der Regelungen insbesondere für Köche in der Praxis erschweren, da diese im Ausland meist in der Praxis (bei einem „Meister“) lernen – also eher theoretische Defizite haben.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der DEHOGA insbesondere darauf hingewiesen, dass die materiellen Regelungen allein die Fachkräfteeinwanderung nicht verbessern können, solange nicht die Verfahren und die Arbeitsvermittlung verbessert werden. Hierzu hat das Kabinett angekündigt, dass es neben der bereits eingerichteten Staatssekretärs-Steuerungsgruppe weitere Facharbeitsgruppen der betroffenen Ministerien geben wird, die bis spätestens September 2019 Ergebnisse zu den Themen Verwaltungsverfahren, Fachkräftegewinnung (Werbestrategie, Etablierung von Ausbildungsangeboten im Ausland, Verbesserung der Sprachförderung im In- und Ausland) und Anerkennung vorlegen sollen. Die Behörden des Bundes sollen mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.  Zentral ist es aus Sicht der Wirtschaft, dass diese Arbeitsgruppen zügig zu Ergebnissen kommen und die ankündigte auskömmliche Ausstattung der Behörden – und Einschluss der Ausländerbehörden, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen - auch tatsächlich umgesetzt wird. Dazu zählt auch die Schaffung der IT-technischen Voraussetzungen für eine zügige Bearbeitung der Anträge in den Visastellen der deutschen Botschaften.

Der DEHOGA wird sich im Gesetzgebungsverfahren weiter dafür einsetzen, dass die Pläne der Bundesregierung jedenfalls nicht verwässert werden. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz hilft der Branche nur, wenn es realistische Möglichkeiten für Köche, Hotelfachkräfte und F&B-Fachkräfte aus Drittstaaten bietet, in Deutschland zu arbeiten. (DEHOGA)

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