Förderung der Beratung von Unternehmen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln

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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu erhöhen, um ihr Ziel von 30 Prozent Bio-Anteil auf den deutschen Landwirtschaftsflächen bis 2030 erreichen zu können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert daher ab sofort die Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die „ihr Speisenangebot nachhaltiger und gesünder gestalten wollen und dafür Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten“. Als Zielgruppe werden auch ausdrücklich Hotels, Restaurants und die Gemeinschaftsverpflegung genannt.

Unternehmen, die mit Bio in ihren Küchen starten oder den Öko-Anteil auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes erhöhen wollen, können finanzielle Unterstützung bei der Beratung und Mitarbeiterschulung beantragen. Der angestrebte Mindest-Bio-Anteil in den Menüs liegt bei 30 Prozent, wobei der regionale Bezug zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist. Bezuschusst werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 35.000 Euro.

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Die Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

 

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: https://www.bundesprogramm.de/beratungsfoerderung-ahv

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