Förderung der Gastronomie im ländlichen Raum

Bild: © Eigens/stock.adobe.com

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der vergangenen Woche mit der Thematik der Förderung der kleinen Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum beschäftigt. Die Unterstützung dieses Branchensegmentes soll mittels Förderung über das Programm ELER erfolgen. Dabei wird eine bestehende Förderrichtlinie genutzt und explizit nun auch für Gastronomiebetriebe außerhalb der Hauptorte beworben.

Gefördert werden demnach Unternehmensgründungen und –entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, bspw. der Dienstleistungs- und Tourismusbranche und des verarbeitenden Gewerbes , die außerhalb der Hauptorte von Ober- und Mittelzentren liegen mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchsten 2 Mio. Euro. Das Programm fördert Investitionen zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, um die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu stärken und zu erhalten. Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Verbrauchsgüter oder der Erwerb von Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bestehende Unternehmen können eine Förderung von bis zu 30 Prozent, Existenzgründer einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge können eine Förderung von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000 Euro betragen.

Die Richtlinie und einige zusammenfassende Hinweise findet man hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000010680

https://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=110&sa.fofi.kategorie_id=1

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