Gastronomie im Lockdown: Speisen zur Mitnahme können problemlos in Kundenbehältnisse gefüllt werden

Wie Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband Deutschland mitteilte, ist es auch in Corona-Zeiten grundsätzlich zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden. Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. "Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden", so Stähle. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.

Ein entsprechendes Merkblatt des Lebensmittelverbandes Deutschland finden Sie hier.

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