Gastronomie seit heute ohne Testerfordernis, in der Hotellerie gilt weiterhin 3G!

Neben der Gastronomie betriff dies auch die körpernahe Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Messen und Veranstaltungen sowie den Sport. Diese Lockerungen waren dringend notwendig, hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern doch die härtesten Regelungen.

Wir hätten uns einen ebensolchen Wegfall der 3G-Regelung auch für die Beherbergung gewünscht und haben genau dies vehement medial und im politischen Raum eingefordert. Leider hat man augenscheinlich an dieser Stelle nicht auf uns, sondern vielmehr auf die Befürworter der Beibehaltung aus dem Tourismus gehört. Natürlich spielt der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle. Allerdings wohl nur in der gewerblichen Hotellerie und nicht im Privatquartier oder der Ferienwohnung. Das ist eine eklatante Benachteiligung im Wettbewerb. Nun mögen ja Befürworter meinen, es handele sich nur um einen Test bei Anreise  und alles wäre nicht so schlimm… nein, uns signalisieren zahlreiche Unternehmen, dass Sie genau für die 3G-Regelung von potenziellen Gästen erst reichlich Schelte und dann eine Buchungsabsage bekommen.

In Clubs und Diskotheken setzt das Land weiter auf 2G plus. Heißt: Neben einer Impfung oder Genesung muss dort zusätzlich ein negativer Test vorgelegt werden. Die neue seit heute geltende Verordnung finden Sie hier.

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