Gericht kippt flächendeckende Hotspot-Regelung in MV!

Betroffen von dem Gerichtsentscheid sind das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Bereichen. Demzufolge entfallen ab sofort insbesondere die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die außer Vollzug gesetzten Vorschriften betreffen die sogenannten „Hotspot-Regelungen“ und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen mit Blick auf die epidemiologische Gefahrenlage. Nicht explizit der Pressemitteilung zu entnehmen sind der Umgang mit der 3G-Regelung bei Anreise in der Hotellerie und die gegenwärtige Regelung in Clubs und Diskotheken. Wie in diesen Punkten die konkrete juristische Bewertung aussieht, kann der mageren Pressemitteilung des OVG bedauerlicherweise nicht entnommen werden. Die Pressemitteilung finden Sie in der Anlage. Bei aller verständlicher Unsicherheit ist es legitim, dass Hausrecht zu nutzen und gegebenenfalls bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung aktuelle Regeln beizubehalten.

Apropos Rechtsauffassung: Wir haben von Anfang die Hotspotregelung kritisch gesehen und juristische Bedenken kommuniziert. Es war eine Entscheidung des Landes, wo ein Scheitern vorprogrammiert war. Allerdings gehört auch zur Wahrheit dazu, dass die uns betreffenden Beschränkungen ab 27. April sowieso kippen sollen. So hat es Ministerpräsidentin Schwesig in einem Gespräch mit Präsident Lars Schwarz gestern betont. Die Entscheidung des OVG ist damit dem grundsätzlichen Wegfall der Maßnahmen lediglich ein paar Tage zuvor gekommen.

Die Pressemitteilung des OVG als Download...

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