Gesetzentwurf muss dringend gestoppt werden // Bundesumweltministerium will Betriebe zu Mehrwegbehältnissen verpflichten

„Der Gesetzentwurf kommt zur Unzeit und geht völlig ohne Not über die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie hinaus“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Vorstoß. „Die geplanten Regelungen würden für viele Betriebe immense und unverhältnismäßige Kosten und Aufwand bedeuten! Das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen inkl. Rücknahme, Logistik, Pfand, Reinigung usw. ist für die allermeisten Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Einer Branche, die mit dem Rücken zu Wand steht, jetzt mit einem solchen Vorstoß zu begegnen, ist eine wahre Zumutung. Auch wenn die Regelungen erst ab 1. Januar 2022 geplant sind, können wir angesichts solcher Vorschläge nur den Kopf schütteln. Es muss der freien Entscheidung des Unternehmers überlassen sein, ob und in welchem Umfang er Mehrweglösungen im Betrieb anbietet. Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, diesen Gesetzentwurf unverzüglich zu stoppen. Statt immer mehr Verbote aufzutürmen, müsste die Politik bezahlbare Alternativen zu Einwegkunststoffverpackungen fördern, so dass der Umstieg von Einwegplastik auf umweltschonende Alternativen erfolgreich gelingen kann, ohne eine unverhältnismäßige Mehrwegverpflichtung vorzuschreiben.“

Auch die vorgesehene Ausnahme für Kleinstunternehmen hilft hier aus Sicht des DEHOGA kaum weiter, da auch Unternehmen mit mehr als drei Mitarbeitern erhebliche Probleme bei der Umsetzung haben würden.

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