Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt

Endlich haben Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium die lange erwarteten Referentenentwürfe für die geplante Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vorgelegt. Geplant sind Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, mit denen die im November in Eckpunkten der Ministerien bereits skizzierten Vorhaben in konkrete rechtliche Regelungen umgesetzt werden. Der DEHOGA Bundesverband ist im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten worden.

Fachkräfte – Erfahrungs- und Potenzialsäule

Der Fokus der Bundesregierung liegt insbesondere bei Fachkräften. Der DEHOGA hatte im Vorfeld medial sowie auch in direkten Gesprächen mit den beteiligten Ministerien darauf hingewiesen, dass der sehr enge, deutsche Fachkräftebegriff eine Erweiterung erfahren muss. Es gibt auch im Ausland Mitarbeiter mit wertvoller Berufserfahrung und guter Qualifikation, die jedoch nicht unserem deutschen Ausbildungssystem entspricht. Die Referentenentwürfe berücksichtigen dies im Rahmen der sog. Erfahrungssäule und der Potenzialsäule (= Chancenkarte). Die Erfahrungssäule knüpft an der Berufserfahrung an. Hier wird der DEHOGA sich dafür einsetzen, dass die Hürden, auch was die Entlohnung angeht, nicht zu hoch ausfallen. Im Rahmen der neuen Chancenkarte sollen Drittstaatler, die aufgrund ihrer Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alters eine Mindestpunktzahl erreicht haben, für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen und hier eine Beschäftigung suchen dürfen, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Für gastgewerbliche Arbeitgeber wichtig zu wissen: Mit der Chancenkarte ist nicht automatisch die Möglichkeit einer Beschäftigung verbunden. Eine Arbeitsgenehmigung wird anschließend an die Suche nur erteilt, wenn die Voraussetzungen für einen Anschlusstitel vorliegen. Das kann insbesondere bei Vereinbarung einer sog. Anerkennungspartnerschaft gegeben sein oder wenn der Bewerber in Deutschland eine Ausbildung beginnt.

Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation

Im Gastgewerbe fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern auch Mitarbeiter für Helfertätigkeiten. Darauf hatte der DEHOGA während der Meinungsbildung innerhalb der Regierung in den letzten Monaten unermüdlich hingewiesen. An zwei Stellen finden die Entwürfe zumindest einen vorsichtigen Einstieg:

  • Westbalkanregelung: Der DEHOGA hatte eine Entfristung dieser unkomplizierten Regelung sowie eine deutliche Ausweitung des Kontingents von aktuell 25.000 Arbeitskräften jährlich gefordert. Beides ist jetzt geplant: Die Befristung auf den 31.12.2023 entfällt. Das Kontingent wird auf 50.000 verdoppelt. Eine gute Nachricht und ein wichtiger Erfolg! Genauso wichtig allerdings: Nadelöhr und Bremse bei der Westbalkanregelung sind insbesondere die Visaverfahren bei den deutschen Botschaften. Die Nachfrage übersteigt das Terminangebot für die Antragstellung um mehr als das Hundertfache, Termine werden verlost. Das darf nicht sein! Die Westbalkanregelung kann ihr Potenzial nur entfalten, wenn Ressourcen und Effizienz bei den Botschaften signifikant steigen. Ein Schlüssel dafür ist die Digitalisierung der Verfahren. Hier ist das Auswärtige Amt in der Pflicht.
  • Kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung: Der DEHOGA hatte weiter deutlich gemacht, dass für den deutlich höheren Arbeitskräftebedarf während der Saison eine Lösung gefunden werden muss. Das Gesetz greift dieses Anliegen im Rahmen eines neuen Aufenthaltstitels auf: Wenn die Bundesagentur für Arbeit für bestimmte Branchen oder Berufe ein Kontingent festgelegt hat, dürfen Drittstaatler unter bestimmten Bedingungen bis zu sechs Monate innerhalb eines Jahres beschäftigt werden. Hierbei zeichnen sich allerdings zwei hohe Hürden ab: Zum einen ist die Arbeitsagentur nicht verpflichtet, ein solches Kontingent zu bestimmen. Zum anderen ist diese Möglichkeit auf tarifgebundene Arbeitgeber begrenzt.

Was fehlt?

Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung stellen einen wichtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung verbesserter Möglichkeiten des Mitarbeitergewinnung in Drittstaaten dar. Das begrüßt der DEHOGA, denn angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland sind Mitarbeiter aus dem Ausland ein unverzichtbarer Baustein im Rahmen einer umfassenden Arbeits- und Fachkräftesicherung – nicht nur für Hotellerie und Gastronomie, sondern für unsere gesamte Volkswirtschaft.

Allzu zaghaft fällt allerdings die Öffnung für un- und angelernte Mitarbeiter aus. Hier würden wir uns wünschen, dass die Idee der Westbalkanregelung auf weitere Staaten übertragen würde, z.B. auf Südostasien, Indien, die EU-Beitrittskandidaten und Kaukasus-Länder wie Georgien. Hier werden wir weiter auf sukzessive Regelungen drängen.

Eine weitere Leerstelle: Gesetz- und Verordnungsentwurf sehen materiellrechtliche Regelungen vor. Genauso wichtig für den Erfolg ist jedoch die Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren. Das ist den Ministerien offenbar bewusst, es werde parallel zum Gesetz- und Verordnungsverfahren mit Hochdruck daran gearbeitet, die Verfahren bei der Einreise so auszugestalten, dass diese „unter Berücksichtigung der begrenzten Kapazitäten der am Verfahren beteiligten Stellen zügig und effizient funktionieren“. Diesen Punkt wird der DEHOGA natürlich ebenfalls weiterhin im Blick behalten, genauso wie unsere Forderungen nach einer Unterstützung der Unternehmen bei Auslandsrecruiting.

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